Kaiserschnitt
Was ist ein Kaiserschnitt und wie läuft er ab ?
Wie läuft ein Kaiserschnitt ab ?
Der operative Eingriff erfolgt für die werdende Mutter schmerzfrei unter einer örtlichen Betäubung durch Spinal-/Periduralanästhesie („Rückenmarksspritze“). Nur in Ausnahmefällen (Notfälle) wird heute noch die Vollnarkose angewendet.
Mittels Bauchschnitt parallel unterhalb der Bikininaht wird zunächst die Bauchdecke und folgend die Gebärmutter geöffnet und das Kind vorsichtig unter Umgehung des natürlichen Geburtkanals aus der Gebärmutter gehoben.
Nach Durchtrennung der Nabelschnur wird das Kind in warme Tücher gepackt und der Hebamme übergeben.
Die Mutter kann das Neugeborene sehen und im Verlauf in den Arm nehmen.
Unmittelbar nach der Operation zieht sich die Gebärmutter zusammen und der Mutterkuchen (Plazenta) wird herausgelöst.
Die Gebärmutter und die einzelnen Bauchschichten werden vernäht.
Der operative Eingriff dauert in der Regel 30-60 Minuten. Nach der Operation verbleibt die Mutter für ca. 2 weitere Stunden zur Überwachung im Kreißsaal.
In dieser Zeit kann sie das Kind das erste Mal anlegen und mit ihren Angehörigen die erste Zeit mit dem Baby genießen.
Nach ca. drei bis acht Tagen in der Klinik werden Mutter und Kind entlassen.
Eine Spezialform der Kaiserschnittentbindung stellt die Methode nach „Misgav-Ladach“ dar.
Bei ihr wird nur die oberste Schicht der Bauchdecke durch einen Schnitt geöffnet.
Die Eröffnung der tieferen Schichten erfolgt dann durch Dehnung mit den Fingern.
Dadurch wird weniger Gewebe verletzt, die Heilung der Schnitt- und Rissstellen verläuft schneller
und der Eingriff ist insgesamt mit weniger Risiken Verbunden.
Sie planen eine natürliche Geburt?
Auch wenn Sie sich für eine natürliche Geburt (vaginale Entbindung) entschieden haben, sollten Sie sich über die Kaiserschnittentbindung informieren!
Denn in einigen Fällen kann es selbst kurz vor oder während des Geburtvorganges notwendig werden, einen Kaiserschnitt durchzuführen.
Quellen:
1: Statistisches Bundesamt: www.destatis.de: Zahl der Woche Nr.047 vom 24.11.2009
2: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.familienplanung.de